Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist kostenlos.
Für die Anfertigung von Fotokopien wird folgende Rückvergütung verlangt, die bei der Aushändigung eingehoben wird:
0,15 Euro je DIN-A4-Seite (schwarz-weiß)
0,25 Euro je DIN-A3-Seite (schwarz-weiß)
0,30 Euro je DIN-A4-Seite (Farbe)
0,50 Euro je DIN-A3-Seite (Farbe)
Sofern um eine beglaubigte Kopie angesucht wird, sind 2 Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro geschuldet (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit).
Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben.
Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.