Nach
- der erfolgten Einholung der Daten und Unterlagen und
- der Unterzeichnung des Protokolls des Eheaufgebots durch beide Brautleute in der Gemeinde
gelten folgende Fristen:
Das Eheaufgebot wird für mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht. Die Trauung kann erst am vierten Tag nach Ende der Veröffentlichung des Aufgebotes vollzogen werden.
Die Veröffentlichung des Eheaufgebots ist für 180 Tage gültig, ist diese Frist abgelaufen, ohne dass die Eheschließung erfolgt ist, muss das Eheaufgebot erneuert werden.