Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft

Das Gesetz für Raum und Landschaft sieht vor, dass jede Südtiroler Gemeinde ein Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft erarbeiten muss.

Veröffentlichungsdatum:

09.08.2024

Lesedauer

1 Minute

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Seit Juli 2020 ist das Gesetz für Raum und Landschaft in Kraft.

Dieses sieht vor, dass jede Südtiroler Gemeinde ein Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft erarbeiten muss. In Villanders wird schon länger an der Umsetzung des Programms gearbeitet. Nach einer umfangreichen Ist-Analyse liegen nun Entwürfe zu den Siedlungsgrenzen, zur Mobilität und zu zukünftigen Entwicklungsräumen vor.

Bei der Bürgerversammlung am Donnerstag, 4. Juli 2024 haben die beauftragten Techniker die Entwürfe vorgestellt.

Die Siedlungsgrenzen stellen den Spielraum dar, innerhalb welchem die Gemeindeverwaltung in den nächsten 15 Jahren mittels eines Bauleitplanverfahrens Bauzonen ausweisen kann.

Nachfolgend können die Unterlagen zum aktuellen Zwischenstand eingesehen werden.


 Anregungen, Ideen und Rückmeldungen können innerhalb 02.09.2024

  • bei den Sprechstunden mit dem Bürgermeister,
  • via E-Mail an die Gemeinde info@villanders.eu oder
  • direkt über das hier verlinkte Onlineformular übermittelt werden.


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Zuletzt aktualisiert: 23.11.2024, 14:29 Uhr

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