Verordnung über die Zuweisung von Altenwohnungen

Die Verordnung über die Zuweisung von Altenwohnungen wurde vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 37 vom 22.11.2006 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

28.11.2006

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Zuweisung der gemeindeeigenen Altenwohnungen an ältere und/oder beeinträchtigte Personen, die in der Gemeinde geboren und ansässig sind (Voraussetzungen, Einreichen der Gesuche, Termine, Kosten).

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Sekretariat

FRANZ-VON-DEFREGGER-GASSE 2, 39040 VILLANDERS+39 0472 866417info@gemeinde.villanders.bz.it

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Veröffentlichungsdatum

28.11.2006

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Zuletzt aktualisiert: 08.09.2025, 23:15 Uhr

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