Abwassergebühr

Die Abwassergebühr wird jährlich berechnet und zwar aufgrund des Wasserverbrauches. Häusliche Abwässer...

Veröffentlichungsdatum:

30.06.2023

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Die Abwassergebühr wird jährlich berechnet und zwar aufgrund des Wasserverbrauches.

Häusliche Abwässer

Ist im Haushalt kein Wasserzähler eingebaut, so werden 50 Abwasser pro Person, welche laut Meldeamt in diesem Haushalt den Wohnsitz hat, berechnet.

Der Tarif für die Jahre 2023 und 2024 beträgt 1,40 Euro pro  + 10% MwSt. Er setzt sich zusammen aus 0,35 Euro pro für den Kanaldienst und 1,05 Euro pro m³ für den Klärdienst.

Der Tarif für das Jahr 2022 betrug 1,25 Euro pro  + 10% MwSt. (0,31 Euro pro für Kanaldienst und 0,94 Euro pro m³ für Klärdienst).

Gewerbliche Abwässer

Der Tarif für die gewerblichen Abwässer wird nach folgender Formel berechnet: F + (f + g d) V

Grundgebühr (Koeffizient F) + 10% Mwst.


Abwassermenge pro JahrBetrag
< 300 55,00 Euro
301 - 1.000 70,00 Euro
1.001 - 3.000 90,00 Euro
3.001 - 10000 m³.120,00 Euro
> 10.000 170,00 Euro


Klärschlammentsorgung (Gebühr ab 2023)


Gebühr + 10% MwSt.
 Grundgebühr pro Entleerung 220,00 Euro
 Gebühr pro Nutzvolumen der Klärgrube 55,00 Euro

 


Die Abwassergebühr für Klärgruben wird nur bei der Entnahme und Entsorgung berechnet.

Die Mindesthäufigkeit der Entleerung wird nach Gesamtnutzvolumen in   der Klärgrube und nach Einwohnerwerten festgelegt. Der Inhaber kann eine vorgezogene Entleerung beantragen, falls notwendig.


Weitere Informationen entnehmen Sie der Betriebsordnung für den Abwasserdienst

 

Link zum Onlinedienst im Südtiroler Bürgernetz

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Kontakt

Steueramt

FRANZ-VON-DEFREGGER-GASSE 2, 39040 VILLANDERS+39 0472 866422steueramt@villanders.eu

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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 17:05 Uhr

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