Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18, in geltender Fassung, geregelt.
Dieses sieht unter anderem vor:
- Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen eine Gebühr von 10,00 Euro pro Tag und Person entrichten.
Die Gebühr können Sie über das Südtiroler pagoPA-Zahlungsportal ePayS bezahlen (siehe Anleitung).
Die Einzahlung direkt bei der Gemeinde in bar oder über das Postkontokorrent ist nicht vorgesehen.
Nähere Informationen zum Pilze sammeln finden Sie: