Das Meldeamt ist zuständig für Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Wohnsitzerklärungen und -verlegungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten, AIRE-Angelegenheiten und Abwanderung ins Ausland, Einwanderung und Eintragung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern, Hausnummernzuteilung.
Das Standesamt ist zuständig für Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, inklusive der Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen.
Das Wahlamt ist zuständig für die Führung der Wählerlisten, der Verzeichnisse der Wahlsitzpräsidenten und der Stimmzähler, sowie der Laienrichterverzeichnisse, Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen, alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen (Referendum auf sämtlichen Ebenen, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen, Wahlen auf nationaler und europäischer Ebene).
Das Militäramt ist zuständig für die Erstellung die Führung der Musterungslisten und für die Durchführung der entsprechenden Verfahren.